Nach­be­treuung / BEW

Wir bieten eine Nach­be­treuung und ein BEW (betreutes Einzel­wohnen) an.

Nach­be­treuung

Generell stellt Nach­be­treuung den Übergang von WG zum eigen­stän­digen Wohnen dar. Der Umfang wird indi­vi­duell mit dem Jugendamt verein­bart.
Recht­liche Grund­lage: § 30 SGB VIII in Verbin­dung mit §41 (bei Voll­jäh­rigen).
Die Nach­be­treuung erfolgt im eigenen Wohnraum. 
 

BEW — Betreutes Einzel­wohnen

Das BEW ist für einen längeren Zeitraum vorge­sehen und kann, genauso wie die Nach­be­treuung, im Anschluss an die WG-Zeit in Anspruch genommen werden. 
Recht­liche Grund­lage: SGB VIII § 34 oder 35a in Verbin­dung mit § 41 (bei Voll­jäh­rigen).
Das BEW findet in einer Träger­woh­nung statt.