Nachbetreuung / BEW
Wir bieten eine Nachbetreuung und ein BEW (betreutes Einzelwohnen) an.
Nachbetreuung
Generell stellt Nachbetreuung den Übergang von WG zum eigenständigen Wohnen dar. Der Umfang wird individuell mit dem Jugendamt vereinbart.
Rechtliche Grundlage: § 30 SGB VIII in Verbindung mit §41 (bei Volljährigen).
Die Nachbetreuung erfolgt im eigenen Wohnraum.
BEW — Betreutes Einzelwohnen
Das BEW ist für einen längeren Zeitraum vorgesehen und kann, genauso wie die Nachbetreuung, im Anschluss an die WG-Zeit in Anspruch genommen werden.
Rechtliche Grundlage: SGB VIII § 34 oder 35a in Verbindung mit § 41 (bei Volljährigen).
Das BEW findet in einer Trägerwohnung statt.