Qualitätsmanagement:
Der NHW e.V. beschäftigt sich seit ca. 1995 mit dem Qualitätsmanagement. Wir sehen das QM- System als unser wichtigstes Steuerungsinstrument und haben es deshalb direkt in der Geschäftsführung verankert.
Alle relevanten Prozesse sind in einem Qualitätsentwicklungshandbuch erfasst, das regelmäßig weiterentwickelt wird. Es orientiert sich an den Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2000 sowie an dem vom Fachverband Evangelische Erziehungshilfen entwickelten QM- System "fairhandeln".
Wir haben uns jedoch bisher nicht zertifizieren lassen, weil dies erhebliches Geld kostet, das wir gemäß unserem Vereinszweck eher für die Gestaltung der direkten Arbeit mit unseren betreuten Kindern, Jugendlichen und Familien einsetzen.
Unser QM- Beauftragter ist .
Beschwerden:
Im Alltag der Kinder- und Jugendhilfe gibt es oft strittige Fragen, ganz besonders wenn es darum geht, daß ein Kind nicht zu Hause oder bei seinen engen Verwandten leben kann.
- Ist das dann überhaupt eine "Hilfe"?
- Fühlt sich das nicht eher an wie "das Jugendamt nimmt uns unsere Kinder weg / gibt sie uns nicht wieder" ?
- Und: Wird unser Kind in der Wohngruppe wirklich gut betreut ?
Nicht nur das Handeln des Jugendamtes, auch das der Pädagoginnen und Pädagogen in den "freien Trägern der Jugendhilfe" wird zu Recht sehr genau geprüft.
Ein Recht, solche Prüfungen zu verlangen, haben
- die Angehörigen,
- natürlich die Kinder und Jugendlichen selbst und
- auch die Jugendämter.
Allerdings: Selten sind alle Fragen so zu klären, daß alle zufrieden sein können, oft bleibt etwas übrig - eine Beschwerde.
Wir bei NHW e.V. versuchen, alle Beschwerden als Lern- und Verbesserungsmöglichkeiten zu sehen, zuzuhören und offen zu sein. Ernsthaft und transparent damit umzugehen, auch wenn das manchmal für alle Beteiligten schmerzhaft und langwierig ist.
Für interne Prüfungen ist bei NHW e.V. die pädagogische Gesamtleitung / QMB () zuständig, der ggf. zusammen mit den Kinderschutzbeauftragten Herrn Knobbe und tätig wird.
Es gibt auch zwei externe Möglichkeiten:
Seit Juni 2014 kann man die neu geschaffene Berliner Beratungs- und Ombudsstelle Jugendhilfe (BBO Jugendhilfe) einschalten, telefonisch erreichbar Mo 17 bis 20 Uhr, Di und Mi 10 bis 13 Uhr und Do 14 bis 17 Uhr unter 030 6298 1269, .
Sehen Sie dazu auch diese Zeitungsnotiz.
In dringenden Fällen kann jede Bürgerin und jeder Bürger sich auch an die Einrichtungsaufsicht des Landes Berlin wenden:
- 90227 - 5312
- 90227 - 5372
- 90227 - 5271
- 90227 - 5297
(bitte die bezirkliche Zuständigkeit dort erfragen).